## Rechtliche Informationen und Datenschutz
4T2 Solutions GmbH Wildensteinstrasse 10, CH-9404 Rorschacherberg, Schweiz
UID-Nummer: [Deine UID, [CHE-294.324.623](https://www.uid.admin.ch/Detail.aspx?uid_id=CHE294324623)]
Rechtsnatur: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz der Gesellschaft: Rorschacherberg
Geschäftsführung: Martin Bischoff, Ildiko Kopp Bischoff
Kontakt für Datenschutzanfragen: E-Mail: [mbischoff@4t2s.com]
1. Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich
Diese Erklärung dient der Erfüllung der Informationspflichten gemäss Art. 19 nDSG sowie Art. 13 und 14 DSGVO. Sie gilt für alle Bearbeitungen von Personendaten im Rahmen unserer geschäftlichen Tätigkeit. Die Bearbeitung erfolgt nach den Grundsätzen der Rechtmässigkeit, Verhältnismässigkeit und Zweckbindung.
## 2. Datenschutzverantwortliche und Benennungen
Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften wird durch klar definierte Rollen sichergestellt.
Für sämtliche Anliegen in Bezug zum Datenschutz dürfen Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten – Datenschutzberater wenden
Martin Bischoff
mbischoff@4t2s.com
4T2 Solutions GmbH
Wildensteinstr. 10
9404 Rorschacherberg
### Datenschutzberater (Schweiz)
Gmäss Art. 10 nDSG wurde ein interner Datenschutzberater ernannt. Dieser dient als Anlaufstelle für betroffene Personen sowie die Aufsichtsbehörde (EDÖB) und agiert weisungsungebunden.
– Rechtsgrundlage: Art. 10 nDSG
### Datenschutzbeauftragter (EU/DSGVO)
Für Belange innerhalb der Europäischen Union erfolgt die Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) nach Art. 37 DSGVO. Dieser überwacht die Einhaltung der DSGVO gemäss den Aufgaben in Art. 39 DSGVO.
Rechtsgrundlage: Art. 37, 38 und 39 DSGVO
## 3. Ausführliche Rechte der betroffenen Personen
Als betroffene Person verfügen Sie über umfassende Rechte zur Kontrolle Ihrer Daten. Die Ausübung dieser Rechte ist in der Regel unentgeltlich.
Recht (DSGVO-Terminologie)Artikel DSGVOÄquivalent / Anspruch im nDSGArtikel nDSG
Recht auf AuskunftArt. 15AuskunftsrechtArt. 25
Recht auf BerichtigungArt. 16Recht auf BerichtigungArt. 32 Abs. 1
Recht auf LöschungArt. 17Recht auf Löschung / VernichtungArt. 32 Abs. 2 Bst. c
Einschränkung der VerarbeitungArt. 18Bestreitung der Richtigkeit / SperrungArt. 32 Abs. 2 Bst. a / b
DatenübertragbarkeitArt. 20Recht auf Datenherausgabe / -übertragungArt. 28
WiderspruchsrechtArt. 21Widerspruch gegen Bekanntgabe / BearbeitungArt. 30 Abs. 2 Bst. b
### Detaillierte Erläuterung der Rechte
– Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO / Art. 25 nDSG) Sie können verlangen zu erfahren, ob und welche Personendaten über Sie bearbeitet werden. Dies umfasst Angaben zum Zweck, zur Aufbewahrungsdauer und zur Herkunft der Daten.
– Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO / Art. 32 nDSG) Sollten Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein, haben Sie das Recht auf sofortige Korrektur.
– Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) (Art. 17 DSGVO / Art. 32 nDSG) Sie können die Vernichtung Ihrer Daten verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder überwiegende Interessen entgegenstehen.
– Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO / Art. 28 nDSG) Sie haben das Recht, Ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen übertragen zu lassen.
– Automatisierte Einzelentscheidungen (Art. 22 DSGVO / Art. 21 nDSG) Sie haben das Recht, nicht einer ausschliesslich auf automatisierter Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, wenn diese rechtliche Folgen für Sie hat.
## 4. Datensicherheit und Governance
Basierend auf einem risikobasierten Ansatz gemäss Art. 8 nDSG und Art. 32 DSGVO werden technische und organisatorische Massnahmen (TOM) auf Senior-Level implementiert.
– Verschlüsselung: Einsatz von State-of-the-Art Verschlüsselungsprotokollen für Data-at-Rest und Data-in-Transit.
– Integrität: Sicherstellung der Datenrichtigkeit durch Zugriffskontrollen und Audit-Logging auf Linux-basierten Systemen.
– Resilienz: Regelmässige Backups und Disaster-Recovery-Strategien zur Gewährleistung der Verfügbarkeit.
## 5. Internationale Datenübermittlung
Eine Bekanntgabe von Daten ins Ausland erfolgt nur in Staaten, die einen angemessenen Schutz gewährleisten oder wenn geeignete Garantien (wie EU-Standardvertragsklauseln inklusive Schweizer Anpassungen) vorliegen. Dies entspricht den Vorgaben von Art. 16 nDSG sowie Art. 44 ff. DSGVO.
Sollten Sie die Ausübung eines der oben genannten Rechte wünschen oder Fragen zur IT-Governance Ihrer Daten haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Datenschutzverantwortlichen.