VorfälleKI-Vorfälle erkennen und bewältigen.
KI-Vorfälle beginnen selten mit einem Alarm, sondern mit einer Abweichung. Diese Checkliste zeigt Schwellen für probabilistisches Verhalten, Signale und Protokolle, Detection-Use-Cases nach MITRE ATLAS, Rollen im IR-Team, vier Kurz-Playbooks, eine Meldepflichten-Matrix für EU, Deutschland und Schweiz sowie Fallback und Rollback.
Rechtsstand: 12. Oktober 2026. AI Act in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744. EU-Recht, für Schweizer Unternehmen nur bei EU-Bezug nach Art. 2 AI Act anwendbar.
Wann ist es
ein Vorfall?
Ein KI-System liefert nie exakt dieselbe Antwort. Ein einzelner Fehler ist deshalb noch kein Vorfall. Ein KI-Vorfall liegt vor, wenn ein Angriff, eine Fehlfunktion oder ein Fehlgebrauch Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Rechte von Personen oder Geschäftsentscheide beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann. Der AI Act definiert zusätzlich den «schwerwiegenden Vorfall» (Art. 3 Nr. 49): Tod oder schwere Gesundheitsschädigung, schwere und unumkehrbare Störung kritischer Infrastruktur, Verletzung von Grundrechtspflichten sowie schwere Sach- oder Umweltschäden.
Je KI-System vor Inbetriebnahme schriftlich festhalten: Basislinie (Qualität, Ablehnungsquote, Kosten, Latenz), tolerierte Abweichung, Schwelle für Ticket, Schwelle für Vorfall. Sicherheitsereignisse wie erfolgreiche Prompt Injection, Abfluss vertraulicher Daten oder unautorisierte Agentenaktionen sind immer Vorfälle, unabhängig von Häufigkeit.
Signale, Basislinien,
Protokolle.
Art. 12 AI Act verlangt, dass Hochrisiko-KI-Systeme Ereignisse über den Lebenszyklus automatisch protokollieren können. Für alle anderen KI-Systeme ist dieselbe Protokollierung gute Praxis. Ohne Protokolle lässt sich ein Vorfall weder eingrenzen noch melden.
| Signal | Quelle | Basislinie und Auffälligkeit |
|---|---|---|
| Eingaben und Systemprompt | LLM Gateway | Muster bekannter Injection-Varianten, ungewöhnlich lange oder kodierte Eingaben, Treffer der Guardrails |
| Ausgaben | Gateway, Ausgabefilter | Personendaten, Geheimnisse, interne URLs, Abweichung vom Antwortformat |
| Abrufe aus Wissensquellen (RAG) | Vektordatenbank, Retrieval-Protokoll | Zugriff auf Dokumente ausserhalb der Berechtigung, neu eingespielte Dokumente mit hoher Trefferquote |
| Agenten- und Tool-Aufrufe | Agenten-Laufzeit, MCP-Gateway | Neue Tools, Aufrufe ausserhalb der Freigabe, Ketten ohne menschliche Bestätigung |
| Modellqualität und Drift | Evaluations-Pipeline | Sinkende Trefferquote auf Referenzfragen, veränderte Verteilung der Eingaben, Wechsel der Modellversion (Details im nächsten Abschnitt) |
| Nutzung und Kosten | Gateway, Abrechnung | Abfragespitzen pro Schlüssel, systematische Abfragen über den ganzen Eingaberaum |
Protokolle enthalten oft Personendaten. Aufbewahrung, Zugriff und Maskierung gehören in die Datenkontrollen. Die Signale fliessen ins SIEM; der Gateway-Kontrollpunkt ist in der Architektur-Referenz beschrieben. Werkzeugklassen: SIEM, Detection Engineering, Incident Response, Digital Forensics, Business Continuity Management; die Klasse AI Runtime Security liefert die Laufzeitdaten.
Veränderung
über die Zeit.
Drift entsteht schleichend: Ein KI-System, das bei der Abnahme gut entschieden hat, kann Monate später schlechter entscheiden, obwohl am eigenen Code nichts geändert wurde. Die Welt um das System ändert sich, oder der Anbieter ändert das Modell. Das NIST AI RMF verlangt deshalb, Funktion und Verhalten eines KI-Systems im Betrieb zu überwachen (MEASURE 2.4); die FINMA beurteilt bei Beaufsichtigten, ob Veränderungen der Eingabedaten überwacht werden (Aufsichtsmitteilung 08/2024, Kap. 2.4).
| Art | Was sich ändert | Erkennung | Reaktion |
|---|---|---|---|
| Datendrift | Die Eingaben verschieben sich: neue Themen, Sprachen, Formate oder Kundengruppen | Eingabeverteilung mit der Basislinie vergleichen, bei strukturierten Daten etwa mit dem Population Stability Index, bei Texten über Themen- oder Embedding-Verteilungen | Ursache klären, Referenzfragen ergänzen, Qualität nachmessen |
| Konzeptdrift | Die richtige Antwort auf dieselbe Eingabe ändert sich: neue Produkte, Regeln, Betrugsmuster oder Rechtslage | Trefferquote gegen geprüfte Ergebnisse, Anteil manueller Korrekturen, Beschwerden | Nachtrainieren, Regeln oder Wissensquelle anpassen, erneute Abnahme |
| Modellwechsel beim Anbieter | Ein gehostetes Modell wird aktualisiert, ersetzt oder abgekündigt; bei gleichem Prompt ändert sich das Verhalten | Modellversion je Aufruf protokollieren; Referenztest nach jeder Änderung und in festen Abständen | Version fest vorgeben, wo möglich; Wechsel wie ein eigenes Release abnehmen |
| Wissensdrift (RAG) | Dokumente in den Wissensquellen veralten oder widersprechen sich | Alter und Herkunft der abgerufenen Dokumente, Trefferquote auf Referenzfragen | Pflegeprozess mit Verantwortlichen und Ablaufdatum je Dokument |
Voraussetzung ist eine Basislinie aus der Abnahme: Referenzfragen mit erwarteten Antworten, die Eingabeverteilung und die Qualitätsmasse. Gemessen wird in festen Abständen und nach jeder Änderung. Eine Abweichung über der tolerierten Grenze löst ein Ticket aus, eine Abweichung über der Vorfallschwelle einen Vorfall mit Fallback oder Rollback. Schwellen und Kennzahlen stehen in Kennzahlen und Reporting, die Regressionstests in Testing und Red Teaming.
Use Cases
nach MITRE ATLAS.
Die Technik-IDs stammen aus MITRE ATLAS (Datenstand v2026.09). Die vollständige Zuordnung von Bedrohungen steht in der Bedrohungslandschaft.
| Use Case | ATLAS | Erkennungslogik |
|---|---|---|
| Direkte und indirekte Prompt Injection | AML.T0051, AML.T0051.001 | Guardrail-Treffer, Anweisungsmuster in Dokumenten oder Webinhalten, Wechsel der Rolle in der Antwort |
| Jailbreak | AML.T0054 | Wiederholte Ablehnungen gefolgt von Erfolg im selben Kontext |
| Vergiftung von Trainings- oder Wissensdaten | AML.T0020, AML.T0070 | Änderungen an Datenquellen ohne Change, Qualitätsabfall nach Datenimport |
| Datenabfluss über Ausgaben | AML.T0057 | DLP-Treffer auf Modellausgaben, Ausgaben mit Inhalten aus fremden Mandanten |
| Abfluss über Agenten-Tools | AML.T0086 | Tool-Aufrufe an externe Ziele mit Daten aus dem Kontext |
| Modell-Extraktion | AML.T0024.002 | Hohe, gleichmässig verteilte Abfragevolumen pro Konto, Abfrage von Wahrscheinlichkeitswerten |
| Dienstverweigerung und Kostenmissbrauch | AML.T0029, AML.T0034 | Token- und Kostenspitzen, lange Antwortketten |
Das IR-Team
um KI ergänzen.
NIST SP 800-61 Rev. 3 (April 2025) richtet Incident Response an den sechs Funktionen des CSF 2.0 aus. Govern, Identify und Protect bereiten vor, sind aber nicht Teil der Vorfallbehandlung selbst. Detect, Respond und Recover bilden die Vorfallbehandlung. Erkenntnisse fliessen jederzeit über die Kategorie Improvement (ID.IM) zurück, nicht erst nach Abschluss.
- Leitung: entscheidet über einschneidende Massnahmen, etwa das Abschalten eines KI-Dienstes.
- Incident Handler: bestätigen den Vorfall, sichern Beweise, priorisieren, grenzen ein.
- Technik: Plattform, Cloud, Entwicklung, Gateway-Betrieb.
- Recht, Kommunikation, HR: Meldepflichten, Medien, Mitarbeitende.
- Asset Owner: setzen Prioritäten für Wiederherstellung. Für KI ergänzt um AI-Owner (Use Case, Abschaltentscheid), Modellverantwortung (Version, Evaluation, Rollback) und Datenverantwortung (Trainings- und Wissensdaten, Bereinigung).
- Dritte: Modellanbieter und Dienstleister; Pflichten und Befugnisse vertraglich regeln, siehe Lieferanten und Modelle.
Was der AI Act
im Betrieb verlangt.
| Pflicht | Inhalt | Grundlage |
|---|---|---|
| Überwachen | Betrieb anhand der Betriebsanleitung überwachen, Anbieter gegebenenfalls informieren | Art. 26 Abs. 5 UAbs. 1 Satz 1 |
| Aussetzen | Bei Grund zur Annahme eines Risikos nach Art. 79 Abs. 1 unverzüglich Anbieter oder Händler und Marktüberwachungsbehörde informieren und die Verwendung aussetzen | Art. 26 Abs. 5 UAbs. 1 Satz 2 |
| Vorfall weitergeben | Schwerwiegenden Vorfall unverzüglich zuerst dem Anbieter, dann Einführer oder Händler und Marktüberwachungsbehörden melden; ist der Anbieter nicht erreichbar, gilt Art. 73 entsprechend | Art. 26 Abs. 5 UAbs. 1 Satz 3 und 4 |
| Protokolle aufbewahren | Automatisch erzeugte Protokolle, soweit unter eigener Kontrolle, mindestens sechs Monate | Art. 26 Abs. 6 |
| Anbieter: Beobachtung nach dem Inverkehrbringen | Leistungsdaten über die Lebensdauer systematisch erheben und auswerten, auf Basis eines Plans | Art. 72 |
Die Pflichten gelten für Hochrisiko-KI-Systeme. Nach der Verordnung (EU) 2026/1744 gelten die Hochrisiko-Anforderungen später als ursprünglich vorgesehen; massgebende Daten im Fristenkalender DCH. Für andere KI-Systeme sind die Pflichten ein sinnvoller Massstab.
Vier Szenarien,
vier Abläufe.
| Szenario | Eindämmen | Beheben | Prüfen vor Freigabe |
|---|---|---|---|
| Prompt Injection (direkt oder über Dokumente, Mails, Webseiten) | Betroffene Quelle sperren, Tool-Rechte des Agenten entziehen, Sitzungen beenden | Quelle bereinigen, Guardrail-Regel ergänzen, Rechte nach Minimalprinzip neu setzen | Regressionstest mit dem Angriffsmuster, Auswertung ausgeführter Aktionen |
| Data Poisoning (Training, Feinabstimmung, RAG) | Datenimport stoppen, auf letzte geprüfte Modell- oder Indexversion zurück | Verunreinigte Daten über Herkunftsnachweis identifizieren und entfernen, Index neu aufbauen oder neu trainieren | Evaluation gegen Referenzdaten, Vergleich mit Basislinie |
| Datenabfluss über Ausgaben | Ausgabefilter verschärfen, betroffene Funktion abschalten, Protokolle sichern | Berechtigungen im Retrieval korrigieren, Daten aus Wissensquelle oder Kontext entfernen | Datenschutzprüfung: betroffene Personen und Daten bestimmen, Meldepflicht prüfen |
| Modell-Extraktion | Verdächtige Schlüssel sperren, Rate Limits senken, Wahrscheinlichkeitswerte nicht mehr ausgeben | Zugang an Identität binden, Kontingente pro Konto, Überwachung von Abfragemustern | Schadensbewertung: Wert des Modells, mögliche Folgeangriffe mit der Kopie |
Vor jeder Änderung Beweise sichern: Prompts, Ausgaben, Modell- und Indexversion, Konfiguration. Für Hochrisiko-KI-Systeme verbietet Art. 73 Abs. 6 dem Anbieter Untersuchungen, die das System so verändern, dass die spätere Ursachenbewertung beeinträchtigt wird, bevor die Behörden unterrichtet sind. Vertiefung für Angriffe mit KI-Beschleunigung im SIGNAL-Beitrag KI verkürzt das Angriffsfenster.
Wer wem
wann meldet.
| Regelung | Auslöser | Empfänger | Frist |
|---|---|---|---|
| AI Act Art. 73 (EU) | Schwerwiegender Vorfall mit Hochrisiko-KI-System, Pflicht des Anbieters | Marktüberwachungsbehörde des Mitgliedstaats, in dem der Vorfall stattfand | Spätestens 15 Tage nach Kenntnis; 2 Tage bei weitverbreitetem Verstoss oder kritischer Infrastruktur; 10 Tage bei Todesfall; unvollständiger Erstbericht zulässig |
| AI Act Art. 75 Abs. 1a (EU) | Wie Art. 73, für Hochrisiko-Systeme in der Zuständigkeit des Büros für Künstliche Intelligenz (u. a. Systeme auf Basis eines eigenen KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck) | Büro für Künstliche Intelligenz | Art. 73 Abs. 2 bis 9 sinngemäss |
| NIS2 Art. 23 (EU), in Deutschland § 32 BSIG | Erheblicher Sicherheitsvorfall bei wesentlicher (DE: besonders wichtiger) oder wichtiger Einrichtung | CSIRT oder Behörde; in Deutschland gemeinsame Meldestelle von BSI und BBK | Frühwarnung 24 h, Meldung 72 h, Abschlussbericht einen Monat nach der Meldung |
| ISG Art. 74b bis 74e (CH) | Cyberangriff auf kritische Infrastruktur, u. a. bei Gefährdung der Funktionsfähigkeit oder Abfluss oder Manipulation von Informationen | BACS | Innert 24 Stunden nach Entdeckung, Ergänzung bei neuen Informationen |
| DSG Art. 24 (CH) | Verletzung der Datensicherheit mit voraussichtlich hohem Risiko für betroffene Personen | EDÖB; betroffene Personen, wenn zu ihrem Schutz nötig oder vom EDÖB verlangt | So rasch als möglich |
| DSGVO Art. 33 (EU) | Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, ausser voraussichtlich ohne Risiko | Zuständige Aufsichtsbehörde | Möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden |
Ein einzelner KI-Vorfall kann mehrere Pflichten gleichzeitig auslösen. Die Matrix gehört ins Playbook, mit Namen und Erreichbarkeit der Meldenden. Einordnung der Regelwerke auf der Seite Regulierung DCH.
Betrieb
ohne KI sichern.
Jedes KI-System mit Geschäftsrelevanz braucht einen geprüften Weg, die Arbeit ohne dieses System fortzusetzen. Die Massnahmen gehören in die bestehende Kontinuitäts- und Wiederanlaufplanung.
- Fallback ohne KI: manueller oder regelbasierter Prozess, dokumentiert und jährlich geübt.
- Abschaltschalter: KI-Funktion zentral deaktivierbar, ohne die Anwendung zu stoppen.
- Modell-Rollback: fixierte Modellversionen, letzte geprüfte Version samt Systemprompt, Guardrails und Index wiederherstellbar.
- Anbieter-Ausfall: Zweitmodell oder Zweitanbieter für kritische Use Cases geprüft, Exit im Vertrag geregelt.
- Wiederanlaufzeit: RTO und RPO je KI-System festlegen, auch für Vektorindex und Prompt-Konfiguration.
Lernen
und nachweisen.
- Vorfall dokumentieren mit der Vorlage Incident Report.
- Ursachen und Massnahmen im Post-Incident Review klären: Modell, Daten, Prompt, Berechtigung oder Prozess?
- Erkenntnisse im Lessons Learned Report festhalten und in Risikobeurteilung, Testfälle und Detection-Regeln zurückführen.
- Angriffsmuster als Regressionstest aufnehmen. Siehe Testing und Red Teaming und Kennzahlen und Reporting.
EU: DORA (VO (EU) 2022/2554) verlangt einen Prozess zur Erkennung, Behandlung und Meldung IKT-bezogener Vorfälle (Art. 17), deren Klassifizierung (Art. 18) und die Meldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle an die zuständige Behörde (Art. 19). KI-Vorfälle fallen darunter, wenn sie IKT-bezogen sind. Für Finanzinstitute als Betreiber gilt die Überwachungspflicht nach Art. 26 Abs. 5 AI Act als erfüllt, wenn die Governance-Vorschriften des Finanzmarktrechts eingehalten werden; Protokolle werden als Teil dieser Dokumentation aufbewahrt (Art. 26 Abs. 6 UAbs. 2). In Deutschland stellt die BaFin-Orientierungshilfe zu IKT-Risiken beim Einsatz von KI (18.12.2025) den DORA-Bezug her.
Schweiz: Nach FINMA-Aufsichtsmitteilung 05/2020 orientieren Beaufsichtigte die FINMA bei einer Cyber-Attacke innert 24 Stunden nach Entdeckung vor, einschliesslich einer Erstbeurteilung der Kritikalität, und reichen die vollständige Meldung innert 72 Stunden ein; die FINMA-Aufsichtsmitteilung 03/2024 präzisiert dieses Vorgehen.
Die 4T2 Solutions GmbH, Herausgeberin von STOP.LI, unterstützt beim Aufbau von Erkennung, Playbooks und Meldewegen für KI-Vorfälle. Ausgangspunkt ist eine konkrete Entscheidung oder ein kontrollierter Pilot.
- Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act), Art. 3 Nr. 49, 12, 26, 72, 73, 75 (konsolidierte Fassung 27.07.2026)
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus KI, 08.07.2026)
- NIST SP 800-61 Rev. 3, Incident Response Recommendations and Considerations for Cyber Risk Management (NIST, April 2025)
- MITRE ATLAS (MITRE, Datenstand v2026.09, Apache 2.0)
- OWASP AI Exchange (OWASP, laufend, CC0 1.0)
- Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2), Art. 23
- BSI-Gesetz (DE), § 32 Meldepflichten
- Informationssicherheitsgesetz ISG (SR 128), Art. 74b bis 74e
- Datenschutzgesetz DSG (SR 235.1), Art. 24
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 33
- Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA), Art. 17 bis 19
- FINMA-Aufsichtsmitteilung 05/2020, Meldepflicht von Cyber-Attacken (FINMA, 07.05.2020)
- FINMA-Aufsichtsmitteilung 03/2024, Erkenntnisse aus der Cyber-Risiko-Aufsichtstätigkeit, Präzisierung zur FINMA-Aufsichtsmitteilung 05/2020 und zu szenariobezogenen Cyber-Übungen (FINMA, 07.06.2024)
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