KI-Inventar und Klassifizierung | STOP.LI

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KI-InventarWissen, welche KI läuft.

Ohne Inventar keine Steuerung. Diese Seite zeigt, was ins KI-Inventar gehört, welche Pflichtfelder es braucht, wie man Systeme einschliesslich Schatten-KI findet und wie man sie nach AI Act und internem Risiko einstuft.

Rechtsstand: 10. Oktober 2026. AI Act in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744. EU-Recht, für Schweizer Unternehmen nur bei EU-Bezug nach Art. 2 AI Act anwendbar.

Warum ein KI-Inventar

Erst zählen,
dann steuern.

Fast jede KI-Pflicht hängt an einem einzelnen System: Rolle, Risikoklasse, Aufsicht, Transparenz. Wer nicht weiss, welche Systeme im Einsatz sind, kann keine dieser Pflichten zuordnen. Das NIST AI RMF sieht dafür in GOVERN 1.6 Mechanismen zur Inventarisierung von KI-Systemen vor, ausgestattet nach Risikoprioritäten.

Der AI Act kennt keine allgemeine Inventarpflicht. Er setzt aber voraus, dass Anbieter und Betreiber ihre Systeme einstufen können, etwa für die Dokumentation nach Art. 6 Abs. 4. KI-Anwendungen mit Personendaten erscheinen zudem im Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten nach Art. 12 DSG (Schweiz) bzw. Art. 30 DSGVO (Deutschland), soweit ein Verzeichnis zu führen ist.

Grundsatz

Das KI-Inventar ist keine separate Tabelle, sondern eine Erweiterung des bestehenden Asset-Inventars im ISMS-Prozess 05 Inventar. Definition eher breit wählen: Im Zweifel erfassen. Die Einstufung entscheidet anschliessend über die Prüftiefe, nicht die Aufnahme ins Inventar.

Umfang

Was ins
Inventar gehört.

Objekt Beispiele Warum erfassen
Eigene KI-Systeme Selbst entwickelte Modelle, RAG-Anwendungen, interne Assistenten Organisation kann Anbieter im Sinne des AI Act sein
Eingekaufte KI-Systeme Fachanwendungen mit KI-Kern, Scoring, Dokumentenerkennung Betreiberpflichten, Lieferantenrisiko
Eingebettete KI in SaaS KI-Funktionen in Bürosoftware, CRM, HR-Systemen, Ticketing Oft per Update aktiviert, ohne Beschaffungsvorgang
Nutzung generativer KI Chat-Assistenten, Programmierassistenten, Browser-Erweiterungen Datenabfluss, Schatten-KI
Agenten und Werkzeuge Agenten mit Schreibrechten, angebundene Tools und MCP-Server Eigene Identitäten und Berechtigungen, Handlungsfähigkeit
Modelle Basismodelle, feinabgestimmte Modelle, Open-Weight-Modelle, Modellversionen Herkunft, Lizenz, Austausch ohne Prüfung
Datensätze Trainings- und Testdaten, Wissensbasen für RAG, Vektordatenbanken Datenklassifizierung, Poisoning, Datenschutz
Systemprompts und Konfiguration Systemanweisungen, Guardrail-Regeln, Tool-Freigaben Verhalten des Systems hängt direkt davon ab
Plattformen MLOps- und Experimentplattformen, Modell-Registries, GPU-Umgebungen Angriffsfläche mit Zugriff auf Modelle und Daten

Praxisbeispiel einer exponierten MLOps-Plattform: SIGNAL-Beitrag SIGNAL: kritische Schwachstelle einer MLOps-Plattform.

Pflichtfelder

Minimal, aber
vollständig.

Die Felder sind an eine CMDB anschlussfähig. Was dort schon gepflegt wird (Betriebsverantwortung, Standort, Lieferant), wird verknüpft und nicht doppelt erfasst.

Feld Zweck Quelle
ID und Name Eindeutige Referenz in Risiko-, Change- und Vorfallprozessen Inventar/CMDB
AI-Owner Verantwortung über den Lebenszyklus Fachbereich
Zweck und Einsatzkontext Grundlage für AI-Act-Einstufung und Risiko Antrag G0
Systemtyp Eigen, eingekauft, eingebettet, GenAI-Nutzung, Agent Antrag, Beschaffung
Rolle nach AI Act Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler oder nicht anwendbar Compliance
AI-Act-Risikoklasse Verboten, hochriskant, Transparenzpflicht, übrige Compliance
Interne Kritikalität Steuert Prüftiefe und Gate-Entscheid Risikobeurteilung
Datenarten und Klassifizierung Ein- und Ausgabedaten, Personendaten, Geheimhaltungsstufe Datenklassifizierung
Modell und Version Nachvollziehbarkeit bei Modellwechsel Technik, Lieferant
Lieferant und Vertrag Verknüpfung zum Lieferantenregister Einkauf
Hosting und Datenstandort On-Premises, Cloud, Region, Datenweitergabe Architektur
Autonomiegrad Assistenz, Empfehlung, automatischer Entscheid, Handlung über Werkzeuge Antrag, Architektur
Betroffene Personen Kundschaft, Mitarbeitende, Dritte Fachbereich
Abhängige Geschäftsprozesse Kritikalität für den Betrieb BIA, CMDB
Status und Gate Antrag, Pilot, produktiv, stillgelegt; letzter Gate-Entscheid Freigabeprozess
Nächste Rezertifizierung Termin für die Bestätigung durch den Owner Inventar
Erhebung

Fünf Wege,
die sich ergänzen.

Methode Findet Grenzen Werkzeugklasse
Umfrage bei Fachbereichen Zweck, Nutzen, inoffizielle Nutzung Unvollständig, abhängig von Bewusstsein –
Beschaffung und Verträge Eingekaufte Systeme, KI-Funktionen in SaaS, Datenverarbeitungsverträge Erfasst keine kostenlose Nutzung GRC-Plattformen
CASB- und SSE-Logs Aufrufe von KI-Diensten im Web, Uploads, Browser-Erweiterungen Nur Verkehr über die Kontrollpunkte SASE und SSE
Code- und Repository-Scan KI-Bibliotheken, API-Aufrufe, API-Schlüssel, Modelldateien Nur eigene Entwicklung Secrets Scanning, SBOM und VEX
Cloud-Inventar Verwaltete KI-Dienste, Modell-Endpunkte, GPU-Ressourcen, Vektordatenbanken Nur bekannte Cloud-Konten CAASM, CSPM

Ergänzend: OAuth-Freigaben an KI-Apps in SaaS-Plattformen über SSPM prüfen. Agenten mit eigenen Identitäten erscheinen im IAM.

Schatten-KI

Überführen
statt nur sperren.

Schatten-KI ist KI-Nutzung ohne Freigabe. Sie entsteht meist, weil ein Bedarf besteht und kein freigegebenes Werkzeug verfügbar ist. Reines Sperren verlagert die Nutzung auf private Geräte.

Einordnung zu Hochrisiko-Fristen, Art. 6 Abs. 4 und Schatten-KI: SIGNAL-Beitrag AI Act Hochrisiko-Frist: 2. August 2026 vs. 2. Dezember 2027 erklärt.

  • Freigegebene Alternative für häufige Fälle bereitstellen, bevor gesperrt wird.
  • Erkannte Nutzung ohne Sanktion melden lassen und ins Inventar überführen.
  • Sperren nach Kategorie dort, wo Datenabfluss nicht tragbar ist; Upload-Kontrolle für vertrauliche Daten.
  • Neue KI-Funktionen in bestehender SaaS beim Release-Review prüfen.
  • Regel in der KI-Nutzungsrichtlinie festhalten.
Klassifizierung Stufe 1

Risikoklasse
nach AI Act.

Die rechtliche Einstufung ist EU-Recht. Für Schweizer Unternehmen ist sie nötig, wenn sie KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen oder der Output in der EU verwendet wird (Art. 2 Abs. 1 AI Act). Ohne EU-Bezug lautet der Eintrag «nicht anwendbar», mit Begründung.

Klasse Grundlage Folge im Inventar
Verbotene Praktik Art. 5 Nicht freigeben, Einsatz beenden
Hochrisiko (Produkt) Art. 6 Abs. 1 mit Anhang I Volle Prüftiefe, Anbieter- oder Betreiberpflichten zuordnen
Hochrisiko (Einsatzbereich) Art. 6 Abs. 2 mit Anhang III Volle Prüftiefe; Betreiberpflichten nach Art. 26
Anhang III, aber nicht hochriskant Art. 6 Abs. 3 Anbieter dokumentiert die Bewertung vor Inverkehrbringen (Art. 6 Abs. 4) und unterliegt der Registrierung nach Art. 49 Abs. 2
Transparenzpflicht Art. 50 Kennzeichnung und Information sicherstellen
KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck Art. 51 ff. Nur relevant, wenn die Organisation selbst ein solches Modell anbietet
Übrige KI-Systeme keine besonderen Pflichten ausser Art. 4 Interne Kritikalität entscheidet

Anwendungsdaten der Pflichten: Fristenkalender DCH. Rechtliche Einordnung: Regulierung DCH.

Klassifizierung Stufe 2

Interne
Kritikalität.

Die interne Einstufung gilt für alle Systeme, auch ohne AI-Act-Bezug. Sie nutzt die bestehende Schutzbedarfsmethode des ISMS und ergänzt KI-spezifische Kriterien.

  • Schutzbedarf: Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit der verarbeiteten Daten.
  • Auswirkung: Wie stark sind Kundschaft, Mitarbeitende oder Dritte vom Ergebnis betroffen?
  • Autonomie: Assistenz mit Prüfung durch Menschen oder Handlung ohne Prüfung?
  • Prozessbedeutung: Unterstützt das System eine kritische Funktion oder die Einhaltung von Pflichten?
  • Exposition: Intern, für Kundschaft zugänglich oder mit Zugriff auf externe Inhalte (Prompt Injection)?
Kritikalität Prüftiefe
Niedrig Gates G0 bis G3 zusammengefasst, Entscheid AI-Owner, Rezertifizierung alle 24 Monate
Mittel Risikobeurteilung, Lieferantenprüfung, Entscheid AI-Owner mit CISO, Rezertifizierung jährlich
Hoch Volle Gates, Tests vor Betrieb, Entscheid KI-Ausschuss, Rezertifizierung jährlich
Kritisch Wie hoch, zusätzlich unabhängige Prüfung und laufende Überwachung

Die Intervalle sind Vorschläge. Gates und Rollen: Governance und Programm.

Rolle je System

Anbieter oder
Betreiber.

Die Rolle wird je System bestimmt, nicht je Organisation. Ein Unternehmen ist oft Betreiber (deployer) vieler eingekaufter Systeme und Anbieter (provider) weniger eigener.

Situation Rolle Grundlage
System eingekauft und unter eigener Verantwortung genutzt Betreiber Art. 3 Nr. 4
System selbst entwickelt und unter eigenem Namen eingesetzt oder angeboten Anbieter Art. 3 Nr. 3
System aus Drittstaat erstmals in der EU in Verkehr gebracht Einführer (importer) Art. 3 Nr. 6
System weiterverkauft Händler (distributor) Art. 3 Nr. 7
Hochrisiko-System mit eigenem Namen versehen oder wesentlich verändert; oder Zweck eines nicht hochriskanten Systems so geändert, dass es hochriskant wird Wird zum Anbieter Art. 25 Abs. 1
Pflege

Rezertifizieren
und auslösen.

  • Owner bestätigt Eintrag, Einstufung und Zweck im festgelegten Intervall.
  • Neue Prüfung bei Modellwechsel, neuem Zweck, neuen Datenarten, neuem Lieferanten oder höherer Autonomie; Auslöser im Prozess 17 Änderungen.
  • Abgleich der Discovery-Ergebnisse mit dem Inventar mindestens quartalsweise.
  • Stilllegung mit Rückbau von Zugriffen, Schlüsseln und Daten dokumentieren.
CMDB und AI-BOM

Verknüpfen
statt kopieren.

KI-Systeme, Modelle und Datensätze werden als eigene Klassen in der Service-Configuration und CMDB geführt und mit Geschäftsdienst, Lieferant und Datenklasse verknüpft. Für die technische Stückliste eignen sich offene Formate: CycloneDX ML-BOM und das AI-Profil von SPDX 3.0. Beide sind frei verfügbar und lassen sich mit der bestehenden SBOM-Praxis kombinieren.

Zusätzlich für Finanzinstitute

Schweiz: Die FINMA beurteilt nach Aufsichtsmitteilung 08/2024, Kap. 2.2 (Inventar und Risikoklassifizierung), ob eine ausreichend breite Definition von KI vorliegt sowie Vorhandensein und Vollständigkeit der KI-Inventare und die Risikoklassifizierung der Anwendungen. Sie beobachtete zu eng gefasste Definitionen und uneinheitliche Kriterien zur Wesentlichkeit. Erhöhte Risiken sieht sie tendenziell, wenn KI zur Einhaltung von Aufsichtsrecht oder für kritische Funktionen eingesetzt wird oder Kundschaft oder Mitarbeitende stark betroffen sind (Fussnote 5).

EU: DORA Art. 8 Abs. 1, 4 und 6 verlangt die Identifikation, Klassifizierung und Dokumentation aller IKT-gestützten Geschäftsfunktionen und IKT-Assets und deren laufende Inventarisierung. KI-Systeme sind darin enthalten. KI-Anbieter als IKT-Drittdienstleister gehören in das Informationsregister nach Art. 28 Abs. 3.

Vertiefung: AI Act Framework für Finanzinstitute.

AI Act Framework für Finanzinstitute

Unterstützung

Die 4T2 Solutions GmbH, Herausgeberin von STOP.LI, unterstützt bei der Erstinventarisierung und Einstufung von KI-Systemen. Ausgangspunkt ist eine konkrete Entscheidung oder ein kontrollierter Pilot.